Informationen zum Südtirol Pass abo+ 2018/19
Die Bibliothek steht allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft, d.h. den Schülern und Schülerinnen, dem unterrichtenden sowie dem nicht unterrichtenden Personal und allen Familienmitgliedern der eingeschriebenen Schüler/innen offen. Außerdem können Schulabgänger/innen und interessierte Leser/innen anderer Oberschulen den Bestand nutzen.
Die Öffnungszeiten der beiden Standorte sind den Unterrichtszeiten der Schule angepasst. Die Bibliothek ist an Schultagen mit Nachmittagsunterricht auch während der Mittagspause geöffnet.
Der Zutritt zur Bibliothek während der Unterrichtszeit und außerhalb der Öffnungszeiten ist den Schülern und Schülerinnen nur in Begleitung einer Lehrkraft erlaubt.
Die Bibliothek ist eine Freihandbibliothek.
Bibliotheksnutzer/innen dürfen bis zu zehn Medien – davon maximal drei audiovisuelle Medien (DVD/CD) pro Person – gleichzeitig entlehnen. Gekennzeichnete Nachschlagewerke (roter Punkt), aktuelle Schulbücher und aktuelle Ausgaben von Zeitschriften können nicht entlehnt werden.
Die Ausleihe wird grundsätzlich durch die Bibliothekarinnen oder die Bibliotheksleiterinnen durchgeführt. Falls die Ausleihtheke nicht besetzt sein sollte, kann die Ausleihe mithilfe eines Formulars, das in der Bibliothek aufliegt, eigenständig durchgeführt werden.
Bei der Rückgabe müssen die Medien in die hierfür vorgesehene Ablage gelegt und dürfen nicht in die Regale zurückgestellt werden.
Bücher | 30 Tage |
Zeitschriften | 14 Tage |
Filme / CD / CD-Rom | 7 Tage |
Wörterbücher/Duden | 1 Tag |
Tageszeitungen | keine Entlehnung |
Alle Fristen können einmal verlängert werden, falls keine Vormerkung vorliegt. Mahnungen werden regelmäßig ausgegeben. Bei Missachtung der Mahnung oder mutwilliger Beschädigung der Medien erfolgt eine Eintragung ins Klassenregister durch die Bibliotheksleiterinnen. Bei starker Beschädigung oder Verlust der Medien müssen diese ersetzt werden.
Klassensätze werden ausschließlich an Lehrpersonen verliehen. Die Ausleihfrist beträgt maximal zwei Monate. Die Lehrkräfte sind dafür verantwortlich, dass die Klassensätze vollständig zurückgebracht werden. Beschädigte und fehlende Exemplare müssen gemeldet und gegebenenfalls ersetzt werden.
Allen Klassen wird zu Beginn des Schuljahres eine Auswahl an Wörterbüchern, Duden und anderen wichtigen Nachschlagewerken übergeben, die von allen Schülern und Schülerinnen der Klasse genutzt werden kann. Die Bücher dürfen nicht aus der Klasse entfernt bzw. nicht mit nach Hause genommen werden. Die Klassengemeinschaft ist für die ordnungsgemäße Verwahrung und Rückgabe dieser „Klassenbibliothek“ verantwortlich. Fehlende oder stark beschädigte Bücher müssen ersetzt werden.
Ausnahmen bezüglich der Ausleihe sind vorgesehen:
Handapparat: Darunter fallen Medien für den Fachunterricht, die in erster Linie für den Gebrauch der Lehrpersonen konzipiert sind.
Medienpakete für spezielle Projekte: Anzahl der Medien und Dauer der Ausleihe werden in der Regel vom Bedarf bestimmt. Ausleihe und Rückgabe erfolgen mit Wissen und Zustimmung der Bibliothekarin. Verantwortlich ist die zuständige Lehrperson. In Zweifelsfällen entscheidet das Bibliotheksteam.
Die PCs in der Bibliothek können von allen Schülern und Schülerinnen genutzt werden. Alle Arbeitsplätze verfügen über einen Internetanschluss. Es wird ein verantwortungsvoller Umgang mit den Internetinhalten erwartet. Alle Aktivitäten im Internet werden protokolliert. Missbrauch wird geahndet (Benutzerverbot und weitere Maßnahmen im Sinn der Disziplinarordnung der Schule).
Die Bibliotheksleitung behält sich das Recht vor, den Internetzugriff zu sperren, falls diese Regeln nicht eingehalten werden. Das Spielen am Computer ist untersagt.
Die Vormerkung der PCs während der Mittagspause ist nur an Unterrichtstagen mit Nachmittagsunterricht möglich. Die PCs können für 30 Minuten-Einheiten vorgemerkt werden und müssen danach wieder anderen Bibliotheksnutzerinnen und -nutzern zur Verfügung gestellt werden.
Das Kopiergerät darf auf Anfrage für das Kopieren aus Unterlagen der Bibliothek benutzt werden (maximal 10 Seiten). Die Kopien sind kostenlos. In der Bibliothek werden keine Vervielfältigungen der Kopien gemacht.
Die Bibliotheksnutzer/innen können an den vorhandenen Tischen und Arbeitsplätzen lesen und lernen, sie müssen jedoch darauf achten, dass andere Besucher/innen nicht gestört werden.
Es ist darauf zu achten, dass in den Regalen keine Unordnung entsteht.
Vor dem Verlassen der Bibliothek sollten Schüler/innen und Lehrpersonen sicherstellen, dass alle Stühle und Tische ordentlich hinterlassen werden.
Essen und Trinken sind in der Bibliothek NICHT gestattet.
Die Benutzung von Handys ist in der Bibliothek nicht gestattet.
Im Sinne der Gesetze 626/ 94, 494/96 und 675/96 gelten in den Labors strenge Sicherheitsvorschriften. Demnach sind in den Labors stets und grundsätzlich die Risiken zu berücksichtigen, die durch das Vorhandensein von Gas, Strom, Wasser sowie durch den Umgang mit Säuren und Basen entstehen, insbesondere folgende Gefahren: Feuer, Verbrennung, Explosion, Strahlung, Siedeverzug, Rauch, Giftgase. Alle Personen, die in den Labors tätig sind, müssen in die Benützungsordnung eingeführt werden.
Der Aufenthalt in den Labors setzt größte Achtsamkeit und Kontrolle des eigenen Verhaltens voraus. Dazu gehört auch der sorgsame und sachgerechte Umgang mit der Einrichtung und den Geräten.
Die Schüler/innen tragen die Verantwortung für den ihnen zugewiesenen Arbeitsplatz. Sie stellen den intakten Zustand fest. Beschädigungen oder Verunreinigungen sind vor Beginn der Labortätigkeit der Lehrkraft zu melden.
Verstöße gegen die Sicherheitsregeln und allgemein gegen die Benützungsordnung werden mit Disziplinarmaßnahmen geahndet. Zu solchen Verstößen zählen auch die Verletzung allgemeiner Verhaltensregeln, die Störung des Labor- und Unterrichtsbetriebs, die Nichtbefolgung von Anweisungen.
Im Fall von Beschädigungen haftet der Verursacher. Dieser ist zu Schadenersatz verpflichtet. Die Schadenersatzanforderung kann auch die ganze Klasse oder die anwesende Gruppe betreffen.
Verhaltensverstöße und unangemessenes Benehmen (auch nur einzelner) haben Laborverbot für die ganze Klasse oder Gruppe zur Folge. Dies gilt auch im Falle von Beschädigungen, Kritzeleien auf Einrichtungsgegenständen und Verunreinigungen. Die Urheber werden selbst zum Reinigen angehalten oder müssen für die Reinigung durch eine Fachkraft aufkommen.
Abfälle müssen in die vorgesehenen Behälter entsorgt werden.
Der Laborplatz ist geordnet und aufgeräumt zu hinterlassen.
Die Fachlehrkraft und die Laboranten tragen die Verantwortung
Sie bestehen darauf, dass die Schüler/innen bei den Schülerversuchen ausnahmslos die vorgeschriebene Schutzausrüstung tragen.
Sie achten darauf, dass unbefugte oder unsachgemäße Handhabung der Geräte, der Anschlüsse, der Instrumente und der Anlagen unterbleibt.
Die Lehrkräfte sind angehalten, Schüler/innen bzw. die Klassen, die sich nicht an die Anweisungen halten oder sonst gegen die Benützungsordnung verstoßen, aus den Labors auszuschließen und der Direktion zu melden.
Sie kontrollieren, dass die Schüler/innen ihre Arbeitsplätze ordnungsgemäß hinterlassen.
Sie sind verpflichtet, auftretende Schäden, Mängel bzw. die von Benützern verursachte Beschädigungen der Direktion zu melden.
Die Direktion behält sich vor, vom Verursacher Schadenersatz einzufordern.
Die Turnhallen sind zugänglich
Die schulische Benutzung der Turnhallen für sportliche Betätigung ist ausschließlich unter der Aufsicht und Verantwortung einer Lehrkraft für Sport und Bewegung zulässig.
Die Vereinssportgruppen müssen von einem/einer befähigten Gruppenleiter/in betreut sein. Diese/r ist im Sinne der erteilten Benutzungsgenehmigung gegenüber dem Verwahrer verantwortlich. Die erteilte Benutzungsgenehmigung bezieht sich ausschließlich auf die Benutzung der Turnhalle und der Umkleideräume. Die in den Geräteräumen in geschlossenen Schränken verwahrten Bälle und die Kleingeräte gehören zur schuleigenen Lehrmittelausstattung und stehen den Vereinen nicht zur Verfügung.
Schüler/innen können die Fitnessräume nutzen, sofern sie die schriftliche Erlaubnis der Leibeserzieher haben. Die Schüler/innen können sich damit den Schlüssel im Sekretariat holen und müssen sich dort an- und abmelden, damit man im Notfall genau überprüfen kann, wer sich im Fitnessraum befindet.
Auch Lehrpersonen und Dienstpersonal können nach Absprache mit der Verwaltung die Fitnessräume benutzen.