Unterrichtsbegleitende Veranstaltungen

Beschreibung der unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen

Unterrichtsbegleitende Veranstaltungen sind Unterrichtsformen, bei denen die Schüler/innen innerhalb und außerhalb des Schulareals unter der pädagogischen Leitung und Verantwortung der Schule Tätigkeiten durchführen, die den lehrplanmäßigen Unterricht veranschaulichen, ergänzen und vertiefen.

Als unterrichtsbegleitende Veranstaltungen gelten: Lehrausgänge, Lehrausflüge, Lehrfahrten, Sporttage, Fach- und Projekttage und mehrtägige Projektfahrten
(u. a. schulstufenübergreifende Projekte und Projekte der Europäischen Union, Schul- und Klassenpartnerschaften, Schüleraustausche).

Lehrausgänge

Lehrausgänge dienen der Veranschaulichung und Vertiefung von Unterrichtsthemen, vor allem der Ergänzung des fachspezifischen Wissens. Sie finden in der Regel während der Unterrichtszeit statt. Sie werden von den zuständigen Fachlehrpersonen geplant und unter deren persönlicher Leitung und Verantwortung durchgeführt. Die Dauer eines Lehrausganges im Rahmen des Unterrichts ist auf die unbedingt erforderliche Zeit zu beschränken. Unter der Voraussetzung, dass mindestens eine Unterrichtsstunde an der Schule gehalten wird, können für Lehrausgänge zu entfernteren Zielen auch die unterrichtsfreien Nachmittage herangezogen werden.

Über Lehrausgänge, die Unterrichtsstunden von zwei oder mehr Fächern beanspruchen, wird der zuständige Klassenrat in Kenntnis gesetzt. Die Lehrkräfte, deren Stunden in Anspruch genommen werden, bestätigen ihr Einverständnis mit einer Unterschrift auf dem entsprechenden Antragsformular.

Lehrausflüge

Lehrausflüge ermöglichen die direkte Begegnung mit der Natur und den Menschen, die Auseinandersetzung mit der Kulturlandschaft und den Kulturgütern der verschiedenen Epochen und die Teilnahme an Kulturveranstaltungen, sie vermitteln einen Einblick in die Welt der Arbeit und Wirtschaft und geben Anregungen zur Vertiefung und Verbesserung des Gemeinschaftslebens. Lehrausflüge sind eintägige Veranstaltungen.

Lehrfahrten

Lehrfahrten sind mehrtägige Veranstaltungen. Sie ergänzen den lehrplanmäßigen Unterricht und sollen nach fächerübergreifenden Prinzipien geplant und durchgeführt werden.

Lehrfahrten sind in Zusammenarbeit der jeweiligen Klasse mit ihren Begleitpersonen zu planen und zu organisieren. Das für die Lehrfahrt erstellte Programm ist für die Teilnehmer/innen verbindlich.

Sporttage

Sporttage sind Meisterschaften auf Schul- und Landesebene für sportlich begabte Schüler/innen.

Fach- und Projekttage sowie Projektfahrten

Fach- und Projekttage dienen der Vertiefung des Fachwissens, der Erweiterung und Festigung von Sprachkenntnissen und der Ergänzung des theoretischen Wissens durch praktischen Unterricht vor Ort. Projekte sind fächerübergreifend angelegt. Projektfahrten können mehrtägig sein. Die tägliche Projektarbeit während dieser Zeit soll ungefähr der Anzahl der Unterrichtsstunden entsprechen.

Curriculum der unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen und Projekte

Anzahl und Verteilung über die Schulstufen

1. Klasse

Lehrausflüge:
Möglich sind drei Ganztage.

Lehrausgänge:

  • die Lehrausgänge müssen auf alle Wochentage verteilt werden
  • maximal zwei Lehrausgänge pro Monat
  • mögliche Ziele: Theater, Kino, Museen, Ausstellungen, Labors
  • Arten: Exkursionen, Bewegung zur Gesundheitsförderung etc.

2. Klasse

Lehrausflüge:
Möglich sind drei Ganztage.

Lehrausgänge:

  • Die Lehrausgänge müssen auf alle Wochentage verteilt werden.
  • Es sind maximal zwei Lehrausgänge pro Monat möglich.
  • Mögliche Ziele: Theater, Kino, Museen, Ausstellungen, Labors.
  • Arten: Exkursionen, Bewegung zur Gesundheitsförderung etc.

3. Klasse

Lehrausflüge:
Möglich sind drei Ganztage.

Lehrausgänge/Projekte:

  • Die Lehrausgänge müssen auf alle Wochentage verteilt werden.
  • In der Regel sind maximal zwei Lehrausgänge/Projekttage pro Monat möglich.
  • Mögliche Ziele: Theater, Kino, Museen, Ausstellungen, Labors.
  • Arten: Exkursionen, Bewegung zur Gesundheitsförderung, Expertenunterricht etc.

4. Klasse (FOB)

Lehrfahrt:
Sie umfasst drei Ganztage mit maximal zwei Übernachtungen.

Lehrausflüge:
Möglich sind zwei Ganztage.

Lehrausgänge/Projekte:

  • Die Lehrausgänge müssen auf alle Wochentage verteilt werden.
  • In der Regel sind maximal zwei Lehrausgänge pro Monat möglich.
  • In technischen Fächern sind maximal drei Projekttage am Stück möglich.
  • Mögliche Ziele: Theater, Kino, Museen, Ausstellungen, Labors.
  • Arten: Exkursionen, Bewegung zur Gesundheitsförderung, Expertenunterricht etc.

4. Klasse (RG)

Lehrfahrt:
Sie umfasst fünf Ganztage mit maximal vier Übernachtungen (fächerübergreifendes Lernangebot, FüLa).

Lehrausflüge:
Möglich sind zwei Ganztage

Lehrausgänge/Projekte:

  • Die Lehrausgänge müssen auf alle Wochentage verteilt werden.
  • In der Regel sind maximal zwei Lehrausgänge pro Monat möglich.
  • Mögliche Ziele: Theater, Kino, Museen, Ausstellungen, Labors.
  • Arten: Exkursionen, Bewegung zur Gesundheitsförderung, Expertenunterricht etc.

5. Klasse (FOB)

Lehrfahrt:
Sie umfasst fünf Ganztage mit maximal vier Übernachtungen

Lehrausflüge:
Möglich sind zwei Ganztage

Lehrausgänge/Projekte:

  • Die Lehrausgänge müssen auf alle Wochentage verteilt werden.
  • In der Regel sind maximal zwei Lehrausgänge pro Monat möglich.
  • In technischen Fächern sind maximal drei Projekttage am Stück möglich.
  • Mögliche Ziele: Theater, Kino, Museen, Ausstellungen, Labors.
  • Arten: Exkursionen, Bewegung zur Gesundheitsförderung, Expertenunterricht etc.

Vermessungswoche:
Möglich sind fünf Ganztage mit Übernachtungen.

5. Klasse (RG)

Lehrfahrt:
Möglich sind fünf Ganztage mit maximal vier Übernachtungen

Lehrausflüge:
Möglich sind zwei Ganztage.

Lehrausgänge/Projekte:

  • Die Lehrausgänge müssen auf alle Wochentage verteilt werden.
  • In der Regel sind maximal zwei Lehrausgänge pro Monat möglich.
  • Mögliche Ziele: Theater, Kino, Museen, Ausstellungen, Labors.
  • Arten: Exkursionen, Bewegung zur Gesundheitsförderung, Expertenunterricht etc.

 

Die Planung erfolgt im Klassenrat zu Beginn des Unterrichtsjahres. Dabei wird die Häufung von unterrichtsbegleitenden Tätigkeiten in bestimmten Zeiträumen vermieden (beispielsweise durch folgende Vorgangsweise: Sollten in einem Monat mehr als zwei Tage verwendet werden müssen, so werden im darauffolgenden Monat entsprechend weniger Tage dafür veranschlagt).

Vorgangsweise bei der Durchführung unterrichtsbegleitender Veranstaltungen

Ansuchen

Das Ansuchen um die Gewährung einer unterrichtsbegleitenden Veranstaltung wird immer von einer Lehrperson oder vom Klassensprecher an die Direktorin zu richten. Außer bei Lehrausgängen in Bozen muss die Genehmigung der Eltern bzw. ihrer Vertreter vorgelegt werden.

Größere Schülergruppen müssen von mindestens zwei Lehrpersonen begleitet werden. Die Einholung der Kostenvoranschläge für einen Mietbus und dessen Bestellung erfolgt durch das Sekretariat.

Der von den Schülern und Schülerinnen zu bezahlende Betrag für den Mietbus muss eingesammelt werden, falls er weniger als 25,00 € beträgt. Höhere Beträge müssen von jedem/jeder Schüler/in überwiesen werden. Der Gesamtbetrag und die Genehmigung der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten müssen zu dem Termin abgegeben werden, der vom Sekretariat festgelegt wird.

Über die ausgeführte Veranstaltung ist von den Schülern und Schülerinnen ein Bericht an die Direktorin zu verfassen. Dieser ist die Voraussetzung für die Genehmigung weiterer Veranstaltungen.

Ansuchen, die nicht termingerecht eingereicht werden, nicht vollständig ausgefüllt sind bzw. denen die erforderlichen Beilagen fehlen, werden in der Regel nicht genehmigt. Werden der erforderliche Kostenbeitrag und die Genehmigung der Eltern bzw. ihrer gesetzlichen Vertreter nicht termingerecht abgegeben, kann die Durchführung verweigert werden.

Fristen

Lehrausgänge sind auf verschiedene Wochentage zu verteilen.

Abgabe des Ansuchens:

  • spätestens 7 Tage vor dem Termin, wenn kein Mietbus erforderlich ist;
  • spätestens 14 Tage vor dem Termin, wenn ein Mietbus erforderlich ist.

Lehrausflüge sind eintägig. Sie sind auf verschiedene Wochentage zu verteilen.

Abgabe des Ansuchens:

  • spätestens 7 Tage vor dem Termin, wenn kein Mietbus erforderlich ist;
  • spätestens 14 Tage vor dem Termin, wenn ein Mietbus erforderlich ist.

Lehrfahrten sind mehrtägig, dürfen nicht länger als 5 Tage dauern und sollten im europäischen Raum erfolgen.

Abgabe des Ansuchens: spätestens 1 Monat vor dem Termin.
Für weitere Hinweise: siehe Merkblatt „Lehr- und Projektfahrten“.

Bestimmungen für Lehr- und Projektfahrten sowie Fach- und Projekttage

Lehr- und Projektfahrten sowie Projekttage sind mehrtägig. Zwei Lehrpersonen (in der Regel die Klassenvorstände) begleiten die Klasse. Ihre Zusage muss rechtzeitig eingeholt werden. Für Buchungen in Reisebüros, Hotels oder sonstigen Unternehmen sind von den Schülern und Schülerinnen oder von den Begleitpersonen mindestens drei gleichwertige Kostenvoranschläge einzuholen. Über die Reise und die gewünschten Dienstleistungen machen die Schüler/innen oder die Begleitpersonen im Sekretariat genaue Angaben. Das Sekretariat  erstellt daraufhin eine Vorlage, mit welcher die Schüler/innen bei den Reisebüros ihrer Wahl die Angebote einholen. Auf diese Weise ist gesichert, dass alle drei Angebote vergleichbar sind.

Unterlagen zum Ansuchen:

  • Kostenvoranschläge
  • Programm für die geplanten Besichtigungen bzw. Tätigkeiten an den einzelnen Tagen der Lehrfahrt
  • Genehmigungen der Eltern bzw. ihrer gesetzlichen Vertreter

Abgabe des Ansuchens und weitere Modalitäten:

Das Ansuchen ist spätestens einen Monat vor Antritt der Fahrt abzugeben. Die verbindliche Buchung erfolgt durch die Schule nach Erhalt sämtlicher aufgelisteten Unterlagen.

Ansuchen, die nicht termingerecht abgegeben werden, nicht vollständig ausgefüllt sind bzw. bei denen die erforderlichen Beilagen fehlen, werden in der Regel nicht genehmigt.

Vor Antritt der Fahrt müssen die Verhaltensregeln, von Eltern und Schülern unterschrieben, vorliegen. Über die ausgeführte  Lehr- oder Projektfahrt verfassen die Schüler/innen einen Bericht an die Direktorin.

Abrechung der Reisekosten:

  1. Es ist grundsätzlich zu beachten, dass sämtliche Reisekosten, die die Schü-ler/innen betreffen, über das Konto der Schule bezahlt werden müssen. Daher können Rechnungsbeträge, die von den Reiseteilnehmern und Reiseteilneh-merinnen direkt bezahlt werden, nicht rückvergütet werden. Der von den Schülern und Schüleriinnen zu bezahlende Betrag ist auf das Konto der Schule zu überweisen.
  2. Die Zahlung der Rechnungen an die Reisebüros, Hotels, Busunternehmen oder sonstige Unternehmen erfolgt durch die Schule nach Erhalt der Überweiseungen.
  3. Erfolgen die Überweisungen nicht termingerecht, kann die Durchführung verweigert werden.

Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung

Einkommensschwache Familien haben die Möglichkeit, ein Ansuchen um einen finanziellen Beitrag an die Schule zu stellen (Vorlage im Sekretariat erhältlich). Das Ansuchen wird vom Schulrat geprüft und fallweise genehmigt.