Am 7. Mai 2024 finden die Wahlen des Obersten Schulrates statt. Es handelt sich hierbei um ein Kollegialorgan auf Staatsebene mit beratender Funktion für das Ministerium für Unterricht.
Förderung und Unterstützung bietet die Schule
- in Form des geteilten Unterrichts im ersten Biennium, in dem in vier Fächern einmal in der Woche kleinere Lerngruppen gebildet werden
- in Form individueller Beratung
- in Form von Unterricht in Niveaustufen in einzelnen Klassen
- in der Zuteilung zusätzlicher Lehrpersonen, die entweder Sprachförderung oder Fachintegration leisten
- durch die ganzjährigen Kurse am Nachmittag
Plan der Kurse 2023/2024
Für alle Schüler*innen, die zusätzliche Unterstützung benötigen, erstellt die Schule einen Kursplan. Die Kurse können ohne Anmeldung und im ersten Semester freiwillig besucht werden. Es ist ratsam, dieses Angebot frühzeitig zu nutzen, damit ungenügende Leistungen im ersten Semester von Anfang an vermieden werden. Im zweiten Semester sind die Kurse für jene Schüler*innen, die Lernrückstände haben (Brief an die Eltern nach der Bewertung des 1. Semesters), verpflichtend; alle anderen Schüler*innen können die Kurse weiterhin als Lernhilfe nutzen.